Die Verbesserung der objektiven Sicherheit und des Sicherheitsgefühls erfordere eine Erhöhung der Präsenz der Polizeiangehörigen vor Ort, schreibt der Regierungsrat in der Stellungnahme zu einer Motion der SVP-Grossrätin Tonja Burri.
Voraussetzung dafür sei, dass die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien sowie die Transportpolizei zu den sicherheitsrelevanten Zeiten an den drei genannten Bahnhöfen präsent seien. Security-Points könnten diese Wirkung nicht in einem vergleichbaren Ausmass erzielen.
In der Motion wurde das Einrichten solcher Security-Points gefordert. Die Bevölkerung fühlte sich im Aargau nicht mehr sicher, hiess es.
Polizei per Handy alarmieren
Im Kanton Solothurn stehen Notrufsäulen seit 20 Jahren an den Bahnhöfen Olten und Solothurn, bei Polizeiposten und vereinzelt in Gemeinden. Durch Betätigung des Alarmknopfs einer Notrufsäule geht ein Notruf bei der Alarmzentrale der Kantonspolizei ein.
Zeitgleich werden eine Videokamera in der Notrufsäule sowie die vorhandenen Videokameras im unmittelbaren Perimeter der Notrufsäule eingeschaltet. Die Notrufsäulen zum Stückpreis von 35'000 Franken hätten nicht mehr die gleiche Rolle wie vor 20 Jahren, denn eine grosse Mehrheit der Bevölkerung verfüge mittlerweile über ein Mobiltelefon, geht aus der Stellungnahme hervor.
Die Menschen seien so jederzeit und überall in der Lage, die Polizei zu alarmieren. Diese habe Zugriff auf bestehende Videoüberwachungsanlagen an den Bahnhöfen.
Zahlreiche falsche Notrufe
Die Solothurner Notrufsäulen werden sehr häufig missbräuchlich verwendet. Insgesamt gingen von den acht Notrufsäulen am Bahnhof Olten sowie den vier Notrufsäulen am Hauptbahnhof Solothurn im vergangenen Jahr 643 Alarme bei der Alarmzentrale ein.
Nur 24 oder vier Prozent der Alarme lösten demnach einen Polizeieinsatz aus. Die Notrufsäulen sind zudem immer wieder Ziel von Vandalismus. Wer den Notrufknopf missbräuchlich betätige, mache sich eines falschen Alarms gemäss Schweizerischen Strafgesetzbuch schuldig.
Bei diesem Tatbestand handle es sich um ein Offizialdelikt, weshalb jeweils polizeiliche Ermittlungen erfolgen müssten, hält der Regierungsrat fest. Das Vergehen ziehe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich. Eine Busse sei nicht möglich.
(red./sda)