An einem Tag im April 2022 kurz nach 16 Uhr fuhr die Aargauerin mit ihrem Auto mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 Stundenkilometer auf der Seonerstrasse von Seon kommend in Richtung Lenzburg. Wie einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, überholte sie einen Rennradfahrer, der in dieselbe Richtung unterwegs war. Als die Autofahrerin kurz nach dem Überholmanöver abrupt abbremst, um in einen Parkplatz abzubiegen, kommt es zum Unfall.
Der Velofahrer, der vermutlich mit über 30 Stundenkilometern unterwegs war, hatte keine Chance mehr zu bremsen und fuhr von hinten in das abbiegende Auto. Der Radfahrer erlitt durch den Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma mit einer Marklagerblutung sowie eine kleine Rissquetschwunde am Hinterkopf. Er musste sechs Tage stationär behandelt werden. Sowohl am Auto als auch am Velo des Zivil- und Strafklägers entstand Sachschaden.
Unfall hätte verhindert werden können
Die beschuldigte Autofahrerin hätte dem Radfahrer vor dem Abbiegen den Vortritt gewähren müssen, heisst es im Strafbefehl weiter. Demnach war es für die Frau voraussehbar, dass es zu einem Unfall kommen kann, wenn sie einen Velofahrer überholt und unmittelbar danach nach rechts abbiegen möchte. Somit hätte sie die Kollision und die dadurch erlittenen Verletzungen des Zivil- und Strafklägers verhindern können.
Indem die Beschuldigte nicht die ganze Aufmerksamkeit der Strasse zuwandte und beim Rechtsabbiegen dem Velofahrer den Vortritt nicht gewährte, kam sie ihren geltenden Sorgfaltspflichten im Strassenverkehr nicht nach.
Die Autofahrerin wurde deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Hinzu kommen eine Busse von 1300 Franken, die Strafbefehlsgebühr von 900 Franken, Polizeikosten in Höhe von 310 Franken und Auslagen für 66.56 Franken. Somit kostet der Unfall die Verurteilte insgesamt über 2500 Franken.
(noë)