Naturschutzorganisationen haben Erfolg

Knatsch um alte Auboden-Kiesgrube Birmenstorf: Regierungsrat heisst Beschwerde gut

· Online seit 11.01.2024, 05:53 Uhr
Die Kiesgrube Birmenstorf und ihre Betreiber haben es nicht leicht. Erst gab es Stunk rund um den neuen Standort Grosszelg, nun wegen des alten Abbaugebietes Auboden. Diese Woche hat der Regierungsrat den Umweltverbänden, die Beschwerde eingereicht haben, recht gegeben – und die Baubewilligung aufgehoben.
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Das alte Abbaugebiet Auboden ökologisch aufwerten und eine Restauffüllung mit sauberem Aushubmaterial vornehmen – das war der Plan der Merz Baustoff AG. Dieser ist nun gescheitert. Aber von Anfang an.

2016 reichte damals noch die Merz Baustoff AG – heute gehört die Grube der Eberhard Unternehmungen – ein Baugesuch zur «Aufwertung des Gebiets Auboden und Anpassung Endgestaltung Bollere» ein. Neben der ökologischen Aufwertung des Gebiets Auboden mit heutigen Standards beinhaltete das Baugesuch auch die Restauffüllung mit sauberem Aushubmaterial. Die beiden ehemaligen Kiesgruben Auboden und Bollere waren zuvor zwar teilweise wieder zugeschüttet, jedoch nie vollständig zum ursprünglichen Terrain aufgefüllt worden. Dies sollte nachgeholt werden.

Umweltverbände beschweren sich – und erhalten Recht

Ein Vorhaben, das den beiden Umweltverbänden WWF und Birdlife überhaupt nicht passte. Insbesondere die Überschüttung des inzwischen zum Naturschutzgebiet erklärten Aubodens hätte zur Gefährdung der im Gebiet entstandenen Artenvielfalt geführt und wäre nicht zonenkonform gewesen. Die Verbände reichten deshalb Beschwerde ein – mit Erfolg, wie sich nun zeigt. In einer aktuellen Mitteilung der Gemeinde Birmenstorf heisst es nämlich: «Nach dem langwierigen Beschwerdeverfahren gibt der Regierungsrat den beschwerdeführenden Umweltverbänden recht und die Baubewilligung des Gemeinderats und die Entscheide der kantonalen Abteilung Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt werden aufgehoben.»

Die genauen Hintergründe der Aufhebung erklärt der Birmenstorfer Gemeindeschreiber Manuel Brunner persönlich. Es handelt sich nämlich primär um eine baupolitische Frage mit Umweltaspekten. «Immer wenn ein Baugesuch nicht Siedlungsgebiet, sondern Kulturland betrifft, muss das automatisch vom Kanton und durch spezielle Fachabteilungen kontrolliert werden. Der Kanton war damals der Meinung, dass in diesem Falle ein Baugesuchverfahren für das Vorhaben ausreichen würde, weil man ja eigentlich nicht mehr wollte als eine Renaturierung.»

Die Umweltverbände sahen dies aber als Aufschüttung einer Deponie. Als die Baubewilligung 2021 gesprochen wurde, reichten BirdLife und WWF eine Einsprache ein. Der Regierungsrat hiess die Beschwerde schliesslich gut und hob die Baubewilligung nun auf. Brunner ergänzt: «Der Regierungsrat sieht einen zu grossen Eingriff in die bestehende Fläche vor Ort. Er ist der Ansicht, dass ein Baubewilligungsverfahren für das entsprechende Vorhaben nicht ausreicht. Vorgängig müsste laut Regierungsrat eine Zonenplanänderung vorgenommen werden, weil der Eingriff in Wald, Gewässer, Landwirtschaft und Natur einfach zu gross ist.»

«Biologisch ein Blödsinn»

Bei der Naturschutzorganisation Bridlife, die gemeinsam mit WWF die Beschwerde eingereicht hat, ist man erleichtert über den Entscheid des Regierungsrates. Eine Umsetzung des Projekts hätte der Umwelt – Birdlife zufolge – nämlich stark geschadet. «Grundsätzlich ging es ja darum, dass man dieses Schutzgebiet noch einmal überschütten wollte. Im Prinzip wollte man noch einmal 200'000 Kubik Material darauf ablagern», erklärt Christa Glauser, Projektleiterin in der Abteilung Recht von Birdlife Schweiz, gegenüber ArgoviaToday.

«Biologisch gesehen ist das aber ein Blödsinn. Das Gebiet hat sich in den letzten 20 Jahren seit der Unterschutzstellung sehr gut entwickelt. Es gibt dort durchaus seltene Tier- und Pflanzenarten. Mit solch einer Aufschüttung würde man die bestehende Fauna und Flora weitgehend wieder zerstören.»

Kiesfirma legt Projekt (vorläufig) auf Eis

Des einen Freud, des anderen Leid: Für die Eberhard Unternehmungen, der die ehemalige Kiesgrube gehört, bedeutet die Gutheissung der Beschwerde den Abbruch des Projektes. «Wir werden es im Moment nicht weiterverfolgen», bestätigt Michael Bebi, Leiter Ressourcen bei der Eberhard Unternehmungen.

Dies aber nicht, weil das Projekt für die Firma nicht mehr wichtig wäre. «Wir sind der klaren Überzeugung, dass man noch einmal klare Mehrwerte für die Natur hätte schaffen können. Jetzt redet man von einem falschen Verfahren, das gewählt wurde bei dieser Baubewilligung. Nun noch einmal von vorne anzufangen, wohl wissend, dass es auch inhaltlich gewisse Interessenskonflikte gibt, erachten wir in diesem aktuellen Projekt nicht als zielführend.» Man wolle lieber Lösungen schaffen, als viel Geld in einen Gerichtsprozess zu investieren.

Trotzdem werde man auch in Zukunft versuchen, Projekte solcher Art umzusetzen. Die Kiesindustrie und der Umweltschutz würden sich nämlich nicht beissen, sagt Bebi. Im Gegenteil: «Für uns ist es ganz ein wichtiger Punkt, dass man solche Kiesgruben umweltverträglich macht und dadurch sogar Mehrwerte für die Natur entstehen können.» Die sonst gute Zusammenarbeit bezüglich Biodiversität mit den Kiesunternehmen bestätigt auch Christa Glauser von BirdLife Schweiz.

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veröffentlicht: 11. Januar 2024 05:53
aktualisiert: 11. Januar 2024 05:53
Quelle: ArgoviaToday

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