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Behördenpanne: Französischer Häftling ist weiter auf der Flucht

Missverständnis in Übersetzung

Behördenpanne: Französischer Häftling ist weiter auf der Flucht

· Online seit 04.01.2024, 21:36 Uhr
Ein französischer Häftling ist entgegen den Angaben der Staatsanwaltschaft in Annecy nach einem Ausbruch weiter auf der Flucht. Sie hatte irrtümlich dessen Festnahme in der Schweiz vermeldet. Zuvor war es zu einem Missverständnis mit der Freiburger Polizei gekommen.
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Der 17-jährige Häftling war an Heiligabend aus der Haftanstalt Bonneville im französischen Departement Hochsavoyen rund 27 Kilometer südöstlich von Genf ausgebrochen. Seitdem ist er unauffindbar.

Verwirrung bei der Polizei

Die Staatsanwaltschaft in Annecy meldete am Mittwoch die vermeintliche Festnahme des Minderjährigen im Kanton Freiburg auf frischer Tat bei einem Einbruch. Die Freiburger Polizei erklärte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag auf Anfrage allerdings, die Kantonspolizei habe in dem Fall keine Festnahme oder Verhaftung vorgenommen.

Es handelte sich um ein Missverständnis zwischen der Schweizer und der französischen Polizei, wie der Radiosender France Bleu berichtete. Die Staatsanwaltschaft von Annecy räumte demnach am Donnerstag ein, dass er Mann in Wirklichkeit nie festgenommen worden sei.

Fehler in der Übersetzung

Die Staatsanwältin von Annecy erklärte den Patzer mit einem Übersetzungsfehler vom Englischen ins Französische. Es habe eine Verwechslung auf einem Protokoll, das auf Englisch geschrieben wurde, zwischen den beiden Polizeien gegeben. Der internationale Haftbefehl gegen den jungen Mann blieb somit weiterhin gültig.

Der Minderjährige, der am 18. Dezember wegen eines bewaffneten Raubüberfalls in Untersuchungshaft genommen worden war, war während einer medizinischen Verlegung am 24. Dezember geflohen. Er hatte laut der Staatsanwältin die geöffnete Schiebetür des Gefängnisfahrzeugs genutzt, als sich der Fahrer einrichten wollte, und ist zu Fuss geflohen. Er war mit Handschellen am Gürtel gefesselt.

Am 29. Dezember wurde ein europäischer Haftbefehl gegen den Mann ausgestellt. Er galt laut einer mit den Ermittlungen vertrauten Quelle als «ziemlich gefährlich». Die Staatsanwaltschaft wies bei seiner Flucht allerdings darauf hin, dass er unbewaffnet gewesen sei und keine Komplizen gehabt habe.

(sda/red.)

veröffentlicht: 4. Januar 2024 21:36
aktualisiert: 4. Januar 2024 21:36
Quelle: ArgoviaToday

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