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Igelstation Oberentfelden: Betreiberin von Gericht teilweise freigesprochen

Aarau

Schliessung wegen gravierender Mängel: Oberentfelder Igelstation-Betreiberin verurteilt

· Online seit 14.03.2024, 18:57 Uhr
Die Schliessung der Igelstation in Oberentfelden hat für grosses Aufsehen gesorgt. Das Veterinäramt hatte gravierende Mängel festgestellt. So soll die Betreiberin etwa mehrmals Igel operiert haben, obwohl sie keine Tierärztin ist. Dafür wurde sie per Strafbefehl verurteilt, den die Frau anfocht. Am Donnerstag kam es nun zum Prozess.

Quelle: Tele M1

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Der Kanton hatte 2022 die Schliessung veranlasst, nachdem eine Kontrolle gravierende Mängel in der Igelstation in Oberentfelden zum Vorschein gebracht hatte. Besonders gegen die Betreiberin Dany Lenzin lagen massive Vorwürfe vor: Sie soll Tiere operiert haben, ohne selbst Tierärztin zu sein. Die Eingriffe sollen zudem unter schlechten Hygienebedingungen stattgefunden haben. Ausserdem seien Medikamente falsch gemischt und angewendet worden.

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Harte Vorwürfe wurden gemildert

Lenzin wurde schliesslich gar mit einem Pflegeverbot belegt. Ausserdem musste sie sich vor der Justiz verantworten. Einen entsprechenden Strafbefehl akzeptierte sie jedoch nicht, weshalb am Donnerstag der Prozess am Bezirksgericht in Aarau stattfand. Dort erschienen auch Unterstützer Lenzins.

Nach den Verhandlungen trat die Beschuldigte sichtlich aufgelöst aus dem Gerichtsgebäude: «Ich hätte zu allem freigesprochen werden müssen. Aber wenigstens bin ich keine Tierquälerin, wie behauptet wurde», sagte sie gegenüber Tele M1.

Weiterzug ans Obergericht steht noch nicht fest

Dany Lenzin wurde vom Bezirksgericht Aarau wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Ihr Verteidiger, Robert Vogel, ist zwar erleichtert, dass die harten Vorwürfe vom Tisch sind, trotzdem kann er die Umstände nicht ganz nachvollziehen: «Als Anwalt und Jurist bin ich enttäuscht. 18 Jahre lang hat niemand etwas gesagt und dann macht man eine zweistündige Kontrolle und plötzlich ist alles schlecht.»

Ihr war unter anderem vorgeworfen worden, einem Igel die Zähne gezogen zu haben, ohne dass dieser die erforderlichen Schmerzmittel erhielt. Oder dass sie das verletzte Auge eines Igels ohne tiermedizinische Qualifikationen operativ entfernte. Zudem hätten diese Operationen in einer nicht sterilen Umgebung stattgefunden und es seien unsterile Instrumente benutzt worden, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Von diesen beiden Vorwürfen wurde die 79-Jährige vom Aarauer Bezirksgericht nun freigesprochen.

Ob das Urteil an das Obergericht weitergezogen wird, ist noch unklar.

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(red.)

veröffentlicht: 14. März 2024 18:57
aktualisiert: 14. März 2024 18:57
Quelle: ArgoviaToday

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