Der Rettungsschirm solle die Funktion eines Sicherheitsnetzes erfüllen, wenn die Produzenten bei steigenden Preisen ausserordentlich viel Liquidität hinterlegen müssten, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Daher solle der Rettungsschirm nicht auf systemrelevante und privatrechtlich organisierte Energieversorgungsunternehmen beschränkt sein, sondern allen Strom- und Gasversorgern offenstehen.
Dabei soll ihr Beitrag zur Versorgungssicherheit gemäss Regierungsrat ein wichtiges Kriterium sein. Auch nicht systemrelevante Energieunternehmen könnten durch Entwicklungen aus dem Ukrainekrieg in Probleme geraten. Die wäre mit Risiken für die regionale Versorgungssicherheit verbunden.
Verantwortung bei Axpo übernehmen
Die Teilnahme am Rettungsschirm solle im Sinne einer Versicherung freiwillig sein, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an die Bundesbehörden weiter fest. Versorgungsunternehmen, die sich nicht vorsorglich unterstellen wollten, sollten im Bedarfsfall gleichwohl Bundeshilfe erhalten – jedoch zu schlechteren Konditionen.
Der Regierungsrat will seine Verantwortung als wichtiger Miteigentümer des Energiekonzern Axpo im Zusammenhang mit dem vom Bundesrat aufgezeigten möglichen Krisenszenarien wahrnehmen. Man werde allfällige Massnahmen auf die Beschlüsse des Bundes abstimmen.