Das Parlament lehnte die Motion mit 75 zu 52 Stimmen ab. Der Regierungsrat hatte sich ebenfalls gegen die Forderung ausgesprochen. Er warnte vor einem Gebührenausfall von rund 5,2 Millionen Franken pro Jahr.
Es gebe keinen direkten Bezug zwischen der Höhe der Busse und des Aufwandes, sagte Justiz- und Polizeidirektor Dieter Egli (SP). «Wir decken nur den effektiven Aufwand.» Die Strafbefehlsgebühren hielten das Kostendeckungsprinzip ein.
«Mit Blick auf die individuelle Betroffenheit ist darauf hinzuweisen, dass die beschuldigte Person die Gebühren für das Strafverfahren letztlich immer durch eigenes Verschulden ausgelöst hat», hielt der Regierungsrat in der schriftlichen Stellungnahme zur Motion fest.
Gebühr ist höher als die Busse
Das vom Grossen Rat früher gutgeheissene Dekret über die Verfahrenskosten legt fest, dass die Strafbefehlsgebühr 200 Franken bis 10'000 Franken beträgt. Die Strafbefehlsgebühr soll den Aufwand der Polizei und der Staatsanwaltschaft decken.
Für eine nicht bezahlte Ordnungsbusse von bis zu 100 Franken beträgt die Strafbefehlsgebühr 200 Franken. Wer eine Ordnungsbusse zwischen einem und 199 Franken erhält, muss eine Gebühr von 300 Franken bezahlen.
Für Bussen zwischen 200 und 399 Franken schlägt eine Strafbefehlsgebühr von 400 Franken zu Buche und für Beträge zwischen 400 und 899 Franken wird eine Strafbefehlsgebühr von 500 Franken fällig.
Dieses Regime führt dazu, dass bis zu einer Bussenhöhe von 500 Franken die fällige Strafbefehlsgebühr höher ist als die Busse. Die Staatsanwaltschaft erlässt pro Jahr zwischen 33'500 bis 35'000 Strafbefehle. 80 Prozent aller Strafbefehle sind im Aargau Bussenstrafbefehle. Die Strafbefehle mit Bussen unter 500 Franken machen einen Anteil von 88 Prozent an allen Strafbefehlen aus.
SVP spricht von «Abzocker-Kanton»
Die Motion aus den Reihen von SVP und EVP wollte erreichen, dass die Strafbefehlsgebühr in der Regel höchstens Zweidrittel der Busse beträgt. Es gehe darum, dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen.
Bei tiefen Bussen handle es sich meist um standardisierte Fälle, führten die Motionäre ins Feld. Der Aargau sei im Bereich tiefer Bussen bei der Strafbefehlsgebühren ein «Abzocker-Kanton», hielt ein SVP-Sprecher fest.
FDP, SP, Grüne und GLP lehnten die Forderung für tiefere Strafbefehlsgebühren ab. Die Kosten dürften nicht zu Lasten der Allgemeinheit und der Steuerzahler gehen, betonte die FDP. Wer den Schaden verursache, solle auch die Verantwortung übernehmen. Es gelte das Verursacherprinzip, hiess es.